Die einmalige Beratungs- und Abwicklungsgebühr bei einer Barauszahlung infolge Wegzug ins Ausland ist abhängig vom Beratungsaufwand und der Höhe des Vorsorgeguthabens. Dabei gilt folgendes Gebührenmodell:
Mindestgebühr |
CHF 500 |
Maximalgebühr |
CHF 1'000 |
Ausnahme: Pauschal CHF 2'000 Beratungs- und Abwicklungsgebühr, sofern das Vorsorgekapital weniger als 12 Monate in Wertschriften investiert wurde.
Gebühren für Vorbezug oder Verpfändung im Zusammenhang mit Wohneigentum im Ausland auf Anfrage.
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